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Clever strom Sparen!

Strom News - Neuigkeiten


Strom an- und abmelden

Wer Strom sparen will, der kommt grundsätzlich nicht darum herum, dass er sich einmal seinen jeweiligen Stromvertrag annimmt und diesen mit anderen Anbietern vergleicht. Oft erkennt man schnell, dass bei anderen Anbietern der Strom weitaus preisgünstiger ist und manchmal mehreren hundert Euro im Jahr sparen kann. Deshalb ist sinnvoll, Strompreise zu vergleichen und wenn es nötig ist, den Stromanbieter zu wechseln. Dafür soll der Verbraucher den Strom an- bzw. abmelden.

Wenn man den Stromanbieter wechseln will, übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung bei dem jeweiligen Versorger bei einer Stromanbieter Neuanmeldung. Vor allem wenn man sich bei dem derzeitigen Stromanbieter in der Grundversorgung befindet, sollte man nicht persönlich kündigen. Es ist genug, wenn der Vertrag für den neuen Anbieter hier auf unserer Seite online ausgefüllt wird. Der neue Anbieter wird dann schnellstmöglich bei dem derzeitigen Stromanbieter kündigen und die Belieferung mit Strom aufnehmen und sichern.

Nach Beendigung der in dem alten Stromliefervertrag festgelegten Kündigungsfrist wird man übergangslos Kunde bei dem neuen Stromanbieter.

Die Regelung der Stromversorgung erfolgt gesetzlich. Man braucht keine Befürchtungen zu haben, durch den Anbieterwechsel eine Periode lang nicht mit Strom versorgt zu werden, da die Umstellung nahtlos geschieht. Für den Kunden bleibt in der Regel alles beim Alten: Allein die Rechnung bekommt man von dem neuen Stromversorger.

Eine persönliche Kündigung sollte man nur dann durchführen, wenn man der derzeitige Stromanbieter infolge einer Preiserhöhung nur einen sehr kurzen Termin zur Sonderkündigung eingeräumt hat. Wichtig zu wissen: Von Stromanbietern werden in diesen Fällen den Verbrauchern oft nur einen Sonderkündigungstermin von 14 Tagen garantiert.

Damit der Anbieterwechsel ohne Hindernisse funktionieren kann, sollte man auf dem Vertrag mit dem neuen Stromanbieter klar und eindeutig vermerken, dass man beim alten Stromanbieter schon persönlich gekündigt hat.

Die Kündigung des Stromvertrags bei dem bisherigen Anbieter muss man schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung 2 Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.

Umzug innerhalb eines Liefergebietes:
Die meisten Stromanbieter sind sich darüber bewusst, dass ein Umzug viel Zeit und Aufmerksamkeit beansprucht, deshalb stellen sie einen guten Service zur Verfügung. In den meisten Fällen genügt ein Anruf und man muss nur die neue Adresse angeben, damit man auch weiterhin den Strom beziehen kann.