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Ökostrom
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien werden aus nachhaltigen Quellen wie Biomasse, Erdwärme, Sonnenenerergie, Wasserkraft und Windenergie gewonnen. Diese Energiequellen verbrauchen sich im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern Erdöl, Erdgas, Stein- und Braunkohle und dem Uranerz nicht.
Erneuerbare Energien spielen eine wichtige Rolle in der zukünftigen Energieversorgung der Zukunft – im mehr Klimaschutz, in der mehr Versorgungssicherheit und in der Schonung der Ressourcen unserer Erde. Biomasse, Sonne, Wasser und Wind sind umweltfreundliche und unerschöpfliche Energiequellen. Durch die effektive Anwendung dieser Quellen ist es möglich, eine sichere und ressourcenschonende Energieversorgung zu gewährleisten und dem Klimawandel nachhaltig entgegenzuwirken.
Die Bundesregierung hat sich international daran gebunden, bis 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 40 % zu verringern. Das kann man nur dann erreichen, wenn Erneuerbare Energien einen Anteil von 30 % im Strombereich, 14 % im Wärmesektor und 12 bis 15 % an Kraftstoffen ausmachen. Um diese Klimaziele umzusetzen, werden unterschiedliche Förderinstrumente angewendet.
Im Strombereich bedeutet das Erneuerbare-Energien-Gesetz der wichtigste Ausgangspunkt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Durch dieses Gesetz wird die Abnahme von Strom aus Biomasse, Geothermie, Wasserkraft, Wind- und Solarenergie garantiert und 20 Jahre lang jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde mit einer vereinbarten Summe vergütet. Die jährliche Reduktion der Vergütungssätze setzen Anreize zu Innovationen und zu mehr Effizienz. Die Vergütung erfolgt durch eine verbrauchsabhängige Umlage, die von allen Verbrauchern gezahlt wird. Für einen durchschnittlichen drei-Personen-Haushalt sind die Mehrkosten für diese Unterstützung importunabhängiger und umweltfreundlicher Energien auf ca. 2,10 Euro monatlich. Mehr zu Photovoltaik Rechner und Werbeartikel von Stromerzeugern finden Sie hier.
Im Wärmebereich möchte die Bundesregierung den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 14 % erhöhen. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden Bauherren ab 2009 dazu verpflichtet, den Wärmebedarf von anteilig aus Biomasse, Erdwärme oder Solarenergie zu decken. Ersatzmaßregeln wie der Anschluss an ein Fernwärmenetz, Kraft-Wärme-Kopplung oder eine verbesserte Dämmung des Hauses sind möglich. Durch das Marktanreizprogramm wird das Heizen mit Erneuerbaren Energien unterstützt. Wer eine Erdwärmesonde, einen automatisch beschickten Holzpellet- oder Scheitholzofen oder eine Solarthermieanlage einbaut, erhält eine sogenannte Klimaprämie. Dieser Investitionskostenzuschuss variiert abhängig von Beschaffenheit und Größe der Anlage. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Darlehen vergeben.
Im Verkehrsbereich wird momentan die Anwendung von Biokraftstoffen durch eine Beimischungspflicht unterstützt. Seit Januar 2007 sind die Anbieter von fossilen Kraftstoffen dazu verpflichtet, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen beizumischen.
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Hamburg Familienrecht - Zdenko Ballay
